BAFög & Co.
Studienfinanzierung mit BAföG
Die wichtigste Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren, ist das BAföG.
Das Ziel des BAföGs ist es, dir die Chance zu geben, unabhängig von deiner sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu machen, die zu dir, deinen Fähigkeiten und Interessen passt.
Eine gute Ausbildung – also auch ein Studium – soll nicht daran scheitern, dass du, deine Eltern oder dein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner nicht genug Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).




BAföG beantragen lohnt sich!
BAföG ist zinslos und zur Hälfte geschenkt – du musst also nur einen Teil zurückzahlen.
Stell deinen Antrag so früh wie möglich, denn BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.
Gib bei jeder Kontaktaufnahme deinen Vor- und Nachnamen und – falls vorhanden – deine Förderungsnummer an. So können deine Unterlagen schnell zugeordnet werden.
Bitte denk daran, alle Änderungen sofort mitzuteilen – z. B. bei einem Fachrichtungswechsel, Änderungen in der Schul- oder Ausbildungssituation deiner Geschwister, einem Studienabbruch usw.
Rechne jetzt aus, wie viel BAföG du erhalten würdest – ganz leicht mit dem BAföG-Rechner von BAföGdigital! BAföGdigital ist die offizielle Plattform, um deinen BAföG-Antrag einzureichen – schnell, sicher und kostenlos!
So reichst du deinen Antrag ein
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn hat im Herbst 2023 auf eine elektronische Akte umgestellt. Wenn du deinen Antrag digital einreichst, unterstützt du die Bearbeitung enorm – denn alle Unterlagen, die per Post kommen, müssen zuerst manuell digitalisiert werden. Mit einem digitalen Antrag hilfst du außerdem, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Deine Unterlagen einreichen – so geht’s
Nutze den kostenlosen Online-Assistenten und reiche deine Unterlagen ganz einfach über das Portal BAföG-Digital ein. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt durch das Formular – ganz nach deiner persönlichen Lebenssituation. Hier geht’s direkt zum Online-Assistent. So geht’s schnell, sicher und papierlos!
Oder per (unverschlüsselter) E-Mail
Wenn du uns per E-Mail unter bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, beachte bitte Folgendes:
- Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Dateiformate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn du diese Grenze überschreitest, erhältst du keine Warnmeldung – deine E-Mail kommt dann nicht an.
Bitte beachte: Ohne erfolgreiche Zustellung gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn dein E-Mail-Anbieter eine Versandbestätigung anzeigt.
WEITERE MÖGLICHEITEN ZUR EINREICHUNG DES ANTRAGS
Persönlich
Du kannst deine Unterlagen auch direkt bei deiner Sachbearbeitung während der persönlichen Beratungszeiten abgeben. So kannst du bei Fragen gleich alles vor Ort klären.
Postalisch
Natürlich kannst du deine Unterlagen auch per Post senden an:
Studierendenwerk Paderborn AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Mersinweg 2
33100 Paderborn
Oder wirf sie einfach in den Hausbriefkasten am Haupteingang der Verwaltung.
BERATUNGSZEITEN
Vor Ort in Paderborn:
- Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Telefonisch:
- Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 13:30 – 15:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Du kannst auch gerne individuelle telefonische und persönliche Termine vereinbaren.
VIDEOSPRECHSTUNDE – DU MÖCHTEST DEIN ANLIEGEN LIEBER ONLINE KLÄREN?
- Sind BAföG-Anträge manchmal zu kompliziert?
- Hast du nur eine kurze Frage – oder brauchst du eine ausführliche Beratung?
- Deine Vorlesung fällt genau in unsere Beratungszeiten, oder der Weg zu uns ist einfach zu weit?
ANTRAGSFORMULARE UND VORDRUCKE
Sofern du deinen Antrag per Mail oder postalisch einreichen möchtest, nutze die nachfolgenden Formblätter. Reiche deine Formulare immer vollständig und rechtzeitig ein.
Bei Wiederholungsanträgen solltest du die Unterlagen mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abgeben – so vermeidest du Zahlungspausen.
- Formblatt 01 bei der erstmaligen Beantragung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang
- Formblatt 09 bei der weiteren Beantragung (Wiederholungsantrag)
- Fristwahrender Antrag – wenn die Zeit drängt
- Formblatt 03 – von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern / von dem Vater / von der Mutter
- Studienbescheinigung § 9 BAföG – Nachweis für ein Studium
- Studierende an der Universität Paderborn und Studierende an der Hochschule Hamm-Lippstadt haben die Möglichkeit eine Einverständniserklärung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Hochschule und Studierendenwerk abzugeben. Wende dich sich hierzu bitte an deine Hochschule (Service Center oder Campus Office). Alle anderen Studierenden haben die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte einzureichen.
Wenn es Probleme im Elternhaus gibt oder Eltern nicht bei der Antragstellung mitwirken, melde dich frühzeitig bei uns – wir unterstützen dich.
Für besondere Lebenssituationen können weitere Formulare nötig sein.
Falls du hier nichts Passendes findest, schaue die FAQs an oder kontaktiere die BAföG-Abteilung.
VON DEINER SACHBEARBEITUNG ANGEFORDERTE VORDRUCKE
1. Antragstellende Person
1.1 Fristwahrender Antrag
1.2 Formblatt 01
1.3 Formblatt 09
1.4 Vordruck für die Ausländerbehörde
1.5 Mietbescheinigung
1.6.1 Bescheinigung der Krankenversicherung – gesetzlich
1.6.2 Bescheinigung der Krankenversicherung – privat
1.6.3 Bescheinigung der Krankenversicherung – über 30 Jahre
1.7 Bankverbindung der auszubildenden Person
1.10 Vereinfachte Vermögensfeststellung
1.11 Erklärung über ein Grundstück der auszubildenden Person
1.13 Unterschrift auf dem Formblatt 01/09 fehlt
1.14 Erklärung unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
1.15 Formblatt 04
1.16 Formblatt 08
1.17 Stundungsantrag der auszubildenden Person
1.18 Stundungsbedingungen
1.19 Bürgschaftserklärung
1.20 Erklärung zum Flexibilitätssemester
2. Akademische Einrichtung
2.1 Formblatt 02
2.2 Erklärung zum 1. Fachrichtungswechsel
2.3 Formblatt 05
2.4 Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
2.5 Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
2.6 Antrag Verlängerung aufgrund weiterer Sprachen
2.7 Antrag Studienabschlusshilfe
2.8 Erklärung zum Ausbildungsende
2.9 Mitteilung Hochschulwechsel
3. Eltern / Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
3.1 Formblatt 03
3.2 Erklärung, wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt
3.3 Ausbildungsnachweis Geschwister
3.4 Erklärung zum Ausbildungsende und/oder -wechsel Geschwister
3.5 Antrag außergewöhnliche Belastungen
3.6 Formblatt 07
4. Informationsblätter
4.1 Info § 7 Abs. 3 Fachrichtungswechsel
4.2 Info § 8 Staatsangehörigkeit
4.4 Info § 10 Altersgrenze
4.5 Info § 11 Abs. 3 Elternunabhängig
4.6 Info § 14b Kinderbetreuungszuschlag
4.7 Info § 15a Förderungshöchstdauer
4.8 Info § 15 Abs. 3 bis 5 über Förderungshöchstdauer hinaus
4.9 Info § 21 ff. Nebenverdienst
4.10 Info § 24 Abs. 3 Aktualisierung
4.11 Info § 26 ff. Vermögen
4.12 Info § 36 Vorausleistungen
4.13 Info § 48 Abs. 1 und Abs. 2 Leistungsnachweis
4.14 Info Studium mit Behinderung
4.15 Info Erfassung der Steuer ID
4.16 Info Studienstarthilfe § 56
Rechtliche Hinweise
Aus den hier bereitgestellten Informationen können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetze und Verordnungen gelten nur in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, wie sie im Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
Förderungshöchstdauer
Die Förderungshöchstdauer richtet sich grds. nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.: Infoblatt – Förderungshöchstdauer (PDF)
Studienabbruch
Du hast dein Studium abgebrochen oder planst, es abzubrechen? Dann nimm sofort Kontakt zu deiner BAföG-Sachbearbeiterin oder deinem Sachbearbeiter auf.
Wichtig: Dein BAföG-Anspruch endet, sobald du das Studium nicht mehr tatsächlich betreibst – nicht erst mit der Exmatrikulation. Die BAföG-Abteilung wird von deiner Hochschule nicht automatisch über den Abbruch informiert. Bitte melde dich also selbst rechtzeitig.
Abschluss des Studiums
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Studienabschluss! Wenn du noch BAföG erhältst, melde das Ende deines Studiums sofort beim BAföG-Amt.
Die Förderung läuft bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach deiner letzten verpflichtenden Studienleistung.
Teile dem Amt den Termin deiner letzten Leistung und das Datum der ersten Mitteilung über dein Bestehen mit. Danach reich bitte auch eine Kopie deines Abschlusszeugnisses ein.
Kommt es trotz rechtzeitiger Meldung zu einer Überzahlung und du kannst den Betrag nicht sofort erstatten, kannst du einen Stundungsantrag (PDF) stellen.
Rückzahlung des Darlehens
Einige Jahre nach deinem Studienabschluss erhältst du vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben zur Rückzahlung deines BAföG-Darlehens.
Etwa 4,5 Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer bekommst du einen Bescheid, in dem deine BAföG-Zeiten und Darlehensbeträge aufgeführt sind.
Alle Infos zu Rückzahlungsoptionen, Erlassen und den aktuellen Rückzahlungsmodalitäten findest du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
Das Bundesverwaltungsamt informiert dich dort ausführlich über die Darlehensabwicklung.
Tipp vom Studierendenwerk Paderborn
Bewahre deine BAföG-Bescheide gut auf, damit du später eine mögliche Rückforderung des Bundesverwaltungsamtes prüfen kannst.
Wenn sich deine Adresse ändert, teile das bitte direkt dem Bundesverwaltungsamt mit – am besten unter Angabe deiner Förderungsnummer.
WEitere bafög-Infos zum Studium mit kind
Die Studienfinanzierung eröffnet Studierenden mit Kind(ern) grundsätzlich folgende Möglichkeiten, damit die durch die Erziehung eventuell entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können:
BAföG:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Höherer Bedarf, Kinderbetreuungszuschlag
Infoblatt – Kinderbetreuungszuschlag (PDF)
Formblatt 04 – Kinderbetreuungszuschlag (PDF) - Zusätzlicher Einkommensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Antrag auf verspätete Vorlage § 48 Absatz 2 BAföG (PDF) - Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)


Zusatzinfos: Studieren mit Behinderung
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ohne genügend Eigenmittel steht zur Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts die Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetzes) an erster Stelle.
Das BAföG sieht grundsätzlich folgende Regelungen vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern / des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners
Antrag – Außergewöhnliche Belastung (PDF) - Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF) - Antrag – Verspätete Vorlage Leistungsnachweis (PDF)
- Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund
- Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Das Deutsche Studierendenwerk informiert umfangreich auf deren Homepage. Ein ausführliches Handbuch steht dort zur Verfügung.
Hinweis
Studierende mit Behinderung könnten neben dem BAföG zusätzlich noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung teurer ist als üblich.
Eine eventuelle Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für erforderliche Hilfsmittel finden Sie hier.
Lassen Sie sich von den Sozialämtern beraten.
Rückforderungen
Die Vorgehensweise beim Erhalt eines Rückforderungsbescheids richtet sich nach der jeweiligen Institution, die den Bescheid erlassen hat:

Rückvorderungsbescheid vom Studierendenwerk Paderborn
Sie haben vom Studierendenwerk Paderborn einen neuen BAföG-Bescheid mit einer Rückforderung erhalten? Grundsätzlich haben Sie diese Forderung innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Sollten Sie zurzeit nicht über die finanziellen Mittel zur Begleichung der Rückforderung verfügen, haben Sie die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
Rückvorderungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (Darlehensteil)
Hatten Sie während des Studiums einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wurde der Förderungsbetrag in der Regel als Zuschuss und Darlehen gewährt. Den Darlehensteil müssen Sie zurückzahlen. Für die Darlehensverwaltung und den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben, dass Sie an die damaligen BAföG-Darlehens-Zahlungen erinnert.
In diesem Bescheid werden die Zeiten des BAföG-Bezuges und die Darlehenssummen aufgeführt.
Bei Fragen zu dem Bescheid und zu Rückzahlungsmodalitäten wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesverwaltungsamt oder nutzen Sie das BAföG-online Portal.
Das Verfahren und die einzelnen Phasen sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes übersichtlich dargestellt.

Leistungsnachweis
Nach dem vierten Fachsemester ist der Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG vorzulegen, worin bescheinigt wird, dass der bis dahin übliche Ausbildungsstand erreicht wurde.
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung (PDF)
Sie haben folgende Möglichkeiten, den Leistungsstand bescheinigen zu lassen:
- Bescheinigung über den Leistungsstand des dritten Fachsemesters
(Vorlage der Bescheinigung in den ersten vier Monaten des vierten Semesters) - Bescheinigung über den Leistungsstand des vierten Fachsemesters
(Vorlage der Bescheinigung in den ersten vier Monaten des fünften Semesters)
Haben Sie in den o.g. Zeiträumen den Leistungsnachweis nicht vorgelegt, ist der Leistungsstand des jeweiligen laufenden Semesters zu belegen.
Was die „üblichen Leistungen“ sind und wer den Nachweis (Formblatt 05) unterschreiben darf, erfahren Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat oder beim BAföG-Beauftragten Ihres Studienfaches. Bei Lehramtsstudiengängen ist für jedes Studienfach der Leistungsnachweis vorzulegen.
In einigen Bachelor-Studiengängen ist auch ein Nachweis des Zentralen Prüfungssekretariates über die erbrachten ECTS-Punkte ausreichend.
Generell ist es empfehlenswert, sich frühzeitig zu erkundigen, welche Leistungen bzw. wie viele ECTS-Punkte für den Nachweis erforderlich sind.
kann der leistungsnachweis später vorgelegt werden?
Möglich ist dies, sofern Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreibung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen. Derart schwerwiegende Gründe sind insbesondere:
- Mitwirkung als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsgemäßen Organen der Hochschule sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden sowie der Studierendenwerke,
- eine Behinderung, eine Schwangerschaft oder die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu vierzehn Jahren,
- Krankheit,
- Häusliche Pflege von nahen Angehörigen.
Wird der wichtige Grund anerkannt, so kann der Leistungsnachweis eine angemessene Zeit später eingereicht werden. Das 5. Fachsemester muss dazu genutzt werden, den Ausbildungsrückstand wieder aufzuholen.
Eine verspätete Vorlage des Leistungsnachweises ändert die festgesetzte Förderungshöchstdauer nicht. Zum gegebenen Zeitpunkt kann dann ein entsprechender Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gestellt werden. In diesem Antrag kann auf die Anerkennung der Gründe für die verspätete Vorlage des Leistungsnachweises hingewiesen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Deine Ansprechpartner*innen
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben deines Nachnamens.
Tipps zur Kontaktaufnahme
- Gib immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
- Falls du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu.
- Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Formate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn du diese Grenze überschreitest, erhältst du keine Warnung – und deine E-Mail kommt nicht an.
In diesem Fall gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn du eine Versandbestätigung deines E-Mail-Anbieters bekommst.
Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen a–e
Buchstaben: A–Bqu
Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Bra – E
Frau M. Amedick
Raum: 1.13 (Mersinweg 2)

Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen F–O
Buchstaben: F–Hd
Frau L. Henzel
Raum: 2.08 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Hea – Kk
Frau S. Kutowski
Raum: 1.12 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Kl–Ld
Frau K. Köpping
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Le – O
Herr M. Kowol
Raum: 1.01 (Mersinweg 2)

Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen P–Z
Buchstaben: P–Rg
Frau B. Dizdar
Raum: 2.07 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Rh – Sth
Herr D. Lausen
Raum: 2.12 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Sti – Z
Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04 (Mersinweg 2)

Weitere Ansprechpartner*innen
Studiendarlehen
Frau B. Dizdar
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Rückforderung
Frau K. Köpping
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau E. Gede
Raum: 1.06 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau K. Maciej
Raum: 1.07 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau R. Meyer
Raum: 2.13 (Mersinweg 2)

Abteilungsleitung
Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10 (Mersinweg 2)

Abteilungssekretariat
Frau B. Volkmer
Raum: 2.11 (Mersinweg 2)

Hotline des Bundesministeriums
Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichen.


