BAFög & Co.
Studienfinanzierung mit BAföG
Die wichtigste Möglichkeit, Dein Studium zu finanzieren, ist das BAföG.
Das Ziel des BAföGs ist es, Dir die Chance zu geben, unabhängig von Deiner sozialen oder wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu machen, die zu Dir, Deinen Fähigkeiten und Interessen passt.
Eine gute Ausbildung – also auch ein Studium – soll nicht daran scheitern, dass Du, Deine Eltern oder Dein Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner nicht genug Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).




BAföG beantragen lohnt sich!
BAföG ist zinslos und zur Hälfte geschenkt – Du musst also nur einen Teil zurückzahlen.
Stell Deinen Antrag so früh wie möglich, denn BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.
Gib bei jeder Kontaktaufnahme Deinen Vor- und Nachnamen und – falls vorhanden – Deine Förderungsnummer an. So können Deine Unterlagen schnell zugeordnet werden.
Bitte denk daran, alle Änderungen sofort mitzuteilen – z. B. bei einem Fachrichtungswechsel, Änderungen in der Schul- oder Ausbildungssituation Deiner Geschwister, einem Studienabbruch usw.
Rechne jetzt aus, wie viel BAföG Du erhalten würdest – ganz leicht mit dem BAföG-Rechner von BAföGdigital! BAföGdigital ist die offizielle Plattform, um Deinen BAföG-Antrag einzureichen – schnell, sicher und kostenlos!
So reichst du deinen Antrag ein
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Paderborn hat im Herbst 2023 auf eine elektronische Akte umgestellt. Wenn Du Deinen Antrag digital einreichst, unterstützt Du die Bearbeitung enorm – denn alle Unterlagen, die per Post kommen, müssen zuerst manuell digitalisiert werden. Mit einem digitalen Antrag hilfst Du außerdem, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Deine Unterlagen einreichen – so geht’s
Nutze den kostenlosen Online-Assistenten und reiche Deine Unterlagen ganz einfach über das Portal BAföG-Digital ein. Der Assistent führt Dich Schritt für Schritt durch das Formular – ganz nach Deiner persönlichen Lebenssituation. So geht’s schnell, sicher und papierlos!
Oder per (unverschlüsselter) E-Mail
Wenn Du uns per E-Mail unter bafoeg(at)stwpb.de kontaktierst, beachte bitte Folgendes:
- Sende Deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Dateiformate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn Du diese Grenze überschreitest, erhältst Du keine Warnmeldung – Deine E-Mail kommt dann nicht an.
Bitte beachte: Ohne erfolgreiche Zustellung gilt Dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn Dein E-Mail-Anbieter eine Versandbestätigung anzeigt.
WEITERE MÖGLICHEITEN ZUR EINREICHUNG DES ANTRAGS
Persönlich
Du kannst Deine Unterlagen auch direkt bei Deiner Sachbearbeitung während der persönlichen Beratungszeiten abgeben. So kannst Du bei Fragen gleich alles vor Ort klären.
Postalisch
Natürlich kannst Du Deine Unterlagen auch per Post senden an:
Studierendenwerk Paderborn AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Mersinweg 2
33100 Paderborn
Oder wirf sie einfach in den Hausbriefkasten am Haupteingang der Verwaltung.
BERATUNGSZEITEN
Vor Ort in Paderborn:
- Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr
Telefonisch:
- Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 15:00 Uhr
- Mittwoch: 13:30 – 15:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Du kannst auch gerne individuelle telefonische und persönliche Termine vereinbaren.
VIDEOSPRECHSTUNDE – DU MÖCHTEST DEIN ANLIEGEN LIEBER ONLINE KLÄREN?
- Sind BAföG-Anträge manchmal zu kompliziert?
- Hast Du nur eine kurze Frage – oder brauchst Du eine ausführliche Beratung?
- Deine Vorlesung fällt genau in unsere Beratungszeiten, oder der Weg zu uns ist einfach zu weit?
ANTRAGSFORMULARE UND VORDRUCKE
Sofern Du Deinen Antrag per Mail oder postalisch einreichen möchtest, nutze die nachfolgenden Formblätter. Reiche Deine Formulare immer vollständig und rechtzeitig ein.
Bei Wiederholungsanträgen solltest Du die Unterlagen mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abgeben – so vermeidest Du Zahlungspausen.
- Formblatt 01 bei der erstmaligen Beantragung für einen Bachelor- oder Masterstudiengang
- Vereinfachte Vermögensfeststellung – Erklärung für Auszubildende mit Vermögenswerten unter 10.000 Euro
- Formblatt 09 bei der weiteren Beantragung (Wiederholungsantrag)
- Fristwahrender Antrag – wenn die Zeit drängt
- Formblatt 02 – Nachweis für ein Vorpraktikum
- Formblatt 03 – von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern / von dem Vater / von der Mutter
- Zusatzblatt 10 – Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3, 4 oder 5 BAföG – individuelle Gründe/Flexibilitätssemester/Studienabschlusshilfe
- Studienbescheinigung § 9 BAföG – Nachweis für ein Studium
- Studierende an der Universität Paderborn und Studierende an der Hochschule Hamm-Lippstadt haben die Möglichkeit eine Einverständniserklärung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Hochschule und Studierendenwerk abzugeben. Wende Dich sich hierzu bitte an Deine Hochschule (Service Center oder Campus Office). Alle anderen Studierenden haben die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte einzureichen.
Wenn es Probleme im Elternhaus gibt oder Eltern nicht bei der Antragstellung mitwirken, melde Dich frühzeitig bei uns – wir unterstützen Dich.
Für besondere Lebenssituationen können weitere Formulare nötig sein.
Falls Du hier nichts Passendes findest, schaue die FAQs an oder kontaktiere die BAföG-Abteilung.
VON DEINER SACHBEARBEITUNG ANGEFORDERTE VORDRUCKE
1. Antragstellende Person
1.1 Fristwahrender Antrag
1.2 Formblatt 01
1.3 Formblatt 09
1.4 Vordruck für die Ausländerbehörde
1.5 Mietbescheinigung
1.6.1 Bescheinigung der Krankenversicherung – gesetzlich
1.6.2 Bescheinigung der Krankenversicherung – privat
1.6.3 Bescheinigung der Krankenversicherung – über 30 Jahre
1.7 Bankverbindung der auszubildenden Person
1.10 Vereinfachte Vermögensfeststellung
1.11 Erklärung über ein Grundstück der auszubildenden Person
1.13 Unterschrift auf dem Formblatt 01/09 fehlt
1.14 Erklärung unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
1.15 Formblatt 04
1.16 Formblatt 08
1.17 Stundungsantrag der auszubildenden Person
1.18 Stundungsbedingungen
1.19 Bürgschaftserklärung
1.20 Erklärung zum Flexibilitätssemester
2. Akademische Einrichtung
2.1 Formblatt 02
2.2 Erklärung zum 1. Fachrichtungswechsel
2.3 Formblatt 05
2.4 Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
2.5 Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
2.6 Antrag Verlängerung aufgrund weiterer Sprachen
2.7 Antrag Studienabschlusshilfe
2.8 Erklärung zum Ausbildungsende
2.9 Mitteilung Hochschulwechsel
3. Eltern / Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
3.1 Formblatt 03
3.2 Erklärung, wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt
3.3 Ausbildungsnachweis Geschwister
3.4 Erklärung zum Ausbildungsende und/oder -wechsel Geschwister
3.5 Antrag außergewöhnliche Belastungen
3.6 Formblatt 07
4. Informationsblätter
4.1 Info § 7 Abs. 3 Fachrichtungswechsel
4.2 Info § 8 Staatsangehörigkeit
4.4 Info § 10 Altersgrenze
4.5 Info § 11 Abs. 3 Elternunabhängig
4.6 Info § 14b Kinderbetreuungszuschlag
4.7 Info § 15a Förderungshöchstdauer
4.8 Info § 15 Abs. 3 bis 5 über Förderungshöchstdauer hinaus
4.9 Info § 21 ff. Nebenverdienst
4.10 Info § 24 Abs. 3 Aktualisierung
4.11 Info § 26 ff. Vermögen
4.12 Info § 36 Vorausleistungen
4.13 Info § 48 Abs. 1 und Abs. 2 Leistungsnachweis
4.14 Info Studium mit Behinderung
4.15 Info Erfassung der Steuer ID
4.16 Info Studienstarthilfe § 56
Rechtliche Hinweise
Aus den hier bereitgestellten Informationen können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetze und Verordnungen gelten nur in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, wie sie im Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
Förderungshöchstdauer
Die Förderungshöchstdauer richtet sich grds. nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.: Infoblatt – Förderungshöchstdauer (PDF)
Studienabbruch
Du hast Dein Studium abgebrochen oder planst, es abzubrechen? Dann nimm sofort Kontakt zu Deiner BAföG-Sachbearbeiterin oder Deinem Sachbearbeiter auf.
Wichtig: Dein BAföG-Anspruch endet, sobald Du das Studium nicht mehr tatsächlich betreibst – nicht erst mit der Exmatrikulation. Die BAföG-Abteilung wird von Deiner Hochschule nicht automatisch über den Abbruch informiert. Bitte melde Dich also selbst rechtzeitig.
Abschluss des Studiums
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Studienabschluss! Wenn Du noch BAföG erhältst, melde das Ende Deines Studiums sofort beim BAföG-Amt. Die Förderung läuft bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach Deiner letzten verpflichtenden Studienleistung.
Teile dem Amt den Termin Deiner letzten Leistung und das Datum der ersten Mitteilung über Dein Bestehen mit. Danach reich bitte auch eine Kopie Deines Abschlusszeugnisses ein.
Kommt es trotz rechtzeitiger Meldung zu einer Überzahlung und Du kannst den Betrag nicht sofort erstatten, kannst Du einen Stundungsantrag (PDF) stellen.
Rückzahlung des Darlehens
Einige Jahre nach Deinem Studienabschluss erhältst Du vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben zur Rückzahlung Deines BAföG-Darlehens.
Etwa 4,5 Jahre nach Ende Deiner Förderungshöchstdauer bekommst Du einen Bescheid, in dem Deine BAföG-Zeiten und Darlehensbeträge aufgeführt sind.
Alle Infos zu Rückzahlungsoptionen, Erlassen und den aktuellen Rückzahlungsmodalitäten findest Du auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
Das Bundesverwaltungsamt informiert Dich dort ausführlich über die Darlehensabwicklung.
Tipp vom Studierendenwerk Paderborn
Bewahre Deine BAföG-Bescheide gut auf, damit Du später eine mögliche Rückforderung des Bundesverwaltungsamtes prüfen kannst.
Wenn sich Deine Adresse ändert, teile das bitte direkt dem Bundesverwaltungsamt mit – am besten unter Angabe Deiner Förderungsnummer.
WEitere bafög-Infos zum Studium mit kind
Die Studienfinanzierung eröffnet Studierenden mit Kind(ern) grundsätzlich folgende Möglichkeiten, damit die durch die Erziehung eventuell entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können:
BAföG:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Höherer Bedarf, Kinderbetreuungszuschlag
Infoblatt – Kinderbetreuungszuschlag (PDF)
Formblatt 04 – Kinderbetreuungszuschlag (PDF) - Zusätzlicher Einkommensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Antrag auf verspätete Vorlage § 48 Absatz 2 BAföG (PDF) - Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)


Zusatzinfos: Studieren mit Behinderung
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ohne genügend Eigenmittel steht zur Finanzierung des ausbildungsgeprägten Unterhalts die Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetzes) an erster Stelle.
Das BAföG sieht grundsätzlich folgende Regelungen vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:
- Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn
- Zusätzlicher Vermögensfreibetrag für Studierende
- Zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung der Eltern / des Ehegatten / des eingetragenen Lebenspartners
Antrag – Außergewöhnliche Belastung (PDF) - Verspätete Vorlage des Leistungsnachweises
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF) - Antrag – Verspätete Vorlage Leistungsnachweis (PDF)
- Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund
- Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Antrag – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Das Deutsche Studierendenwerk informiert umfangreich auf deren Homepage. Ein ausführliches Handbuch steht dort zur Verfügung.
Hinweis
Studierende mit Behinderung könnten neben dem BAföG zusätzlich noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung teurer ist als üblich.
Eine eventuelle Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für erforderliche Hilfsmittel findest Du hier.
Lass Dich von den Sozialämtern beraten.
Rückforderungen
Die Vorgehensweise beim Erhalt eines Rückforderungsbescheids richtet sich nach der jeweiligen Institution, die den Bescheid erlassen hat:

Rückforderungsbescheid vom Studierendenwerk Paderborn
Du hast vom Studierendenwerk Paderborn einen neuen BAföG-Bescheid mit einer Rückforderung erhalten? Grundsätzlich hast Du diese Forderung innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Solltest Du zurzeit nicht über die finanziellen Mittel zur Begleichung der Rückforderung verfügen, hast Du die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen.
Rückforderungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt (Darlehensteil)
Hattest Du während des Studiums einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wurde der Förderungsbetrag in der Regel als Zuschuss und Darlehen gewährt. Den Darlehensteil musst Du zurückzahlen. Für die Darlehensverwaltung und den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Du erhältst vom Bundesverwaltungsamt ein Schreiben, dass an die damaligen BAföG-Darlehens-Zahlungen erinnert.
In diesem Bescheid werden die Zeiten des BAföG-Bezuges und die Darlehenssummen aufgeführt.
Bei Fragen zu dem Bescheid und zu Rückzahlungsmodalitäten wende Dich bitte direkt an das Bundesverwaltungsamt oder nutzen Sie das BAföG-online Portal.
Das Verfahren und die einzelnen Phasen sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes übersichtlich dargestellt.

Leistungsnachweis
Nach dem vierten Fachsemester ist der Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG vorzulegen, worin bescheinigt wird, dass der bis dahin übliche Ausbildungsstand erreicht wurde.
Infoblatt – Leistungsnachweis (PDF)
Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung (PDF)
Du hast folgende Möglichkeiten, den Leistungsstand bescheinigen zu lassen:
- Bescheinigung über den Leistungsstand des dritten Fachsemesters
(Vorlage der Bescheinigung in den ersten vier Monaten des vierten Semesters) - Bescheinigung über den Leistungsstand des vierten Fachsemesters
(Vorlage der Bescheinigung in den ersten vier Monaten des fünften Semesters)
Hast Du in den o.g. Zeiträumen den Leistungsnachweis nicht vorgelegt, ist der Leistungsstand des jeweiligen laufenden Semesters zu belegen.
Was die „üblichen Leistungen“ sind und wer den Nachweis (Formblatt 05) unterschreiben darf, erfährst Du beim Zentralen Prüfungssekretariat oder beim BAföG-Beauftragten Deines Studienfaches. Bei Lehramtsstudiengängen ist für jedes Studienfach der Leistungsnachweis vorzulegen.
In einigen Bachelor-Studiengängen ist auch ein Nachweis des Zentralen Prüfungssekretariates über die erbrachten ECTS-Punkte ausreichend.
Generell ist es empfehlenswert, sich frühzeitig zu erkundigen, welche Leistungen bzw. wie viele ECTS-Punkte für den Nachweis erforderlich sind.
kann der leistungsnachweis später vorgelegt werden?
Möglich ist dies, sofern Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreibung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen. Derart schwerwiegende Gründe sind insbesondere:
- Mitwirkung als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsgemäßen Organen der Hochschule sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden sowie der Studierendenwerke,
- eine Behinderung, eine Schwangerschaft oder die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu vierzehn Jahren,
- Krankheit,
- Häusliche Pflege von nahen Angehörigen.
Wird der wichtige Grund anerkannt, so kann der Leistungsnachweis eine angemessene Zeit später eingereicht werden. Das 5. Fachsemester muss dazu genutzt werden, den Ausbildungsrückstand wieder aufzuholen.
Eine verspätete Vorlage des Leistungsnachweises ändert die festgesetzte Förderungshöchstdauer nicht. Zum gegebenen Zeitpunkt kann dann ein entsprechender Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gestellt werden. In diesem Antrag kann auf die Anerkennung der Gründe für die verspätete Vorlage des Leistungsnachweises hingewiesen werden.
Häufige Fragen zum Bafög (FAQ)
Ob Du BAföG bekommen kannst, findest Du am schnellsten mit dem BAföG-Rechner heraus. Er steht Dir auf der BAföG-Digital-Webseite und in der App zur Verfügung – ganz ohne Registrierung. Wenn Du die Fragen sorgfältig beantwortest, bekommst Du eine gute erste Einschätzung, ob eine Förderung für Dich infrage kommt.
Wichtig: Das Ergebnis ist nur eine unverbindliche Orientierung. Ob Du tatsächlich BAföG erhältst, entscheidet immer das zuständige BAföG-Amt anhand Deines offiziellen Antrags.
Das BAföG-Staatsdarlehen kann Studierenden für höchstens zwölf Monate angebotenen werden, die nach Ende der Regelstudienzeit eine Hilfe zum Studienabschluss benötigen.
Voraussetzung ist, dass innerhalb von vier Semestern nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder nach Ende der Förderung über die Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Abs. 3 BAföG voraussichtlich innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss die Ausbildung abgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 5 BAföG).
Ansprechpartner für die Beantragung und Bearbeitung in der Bewilligungs- und Auszahlungsphase liegt ausschließlich bei der Sachbearbeitung.
Neben dem Antrag auf Studienabschlusshilfe – Abschnitt C – sind wie bei einem Wiederholungsantrag alle üblichen Formblätter und Nachweise einzureichen, da sich die Höhe der Hilfe auch nach dem BAföG berechnet. Dieses zinslose Darlehen musst Du vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen.
Ist das Einkommen der Eltern im Bewilligungszeitraum niedriger als im zur Berechnung maßgeblichen Kalenderjahres, kann auf Antrag eine Neuberechnung stattfinden (z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn o.ä.). Bitte lass Dich eingehend bei deinem Sachbearbeiter über das Verfahren, die erforderlichen Unterlagen und die rechtlichen Konsequenzen beraten, bevor Du diesen Antrag stellst.
Als Studierender kannst Du BAföG-Leistungen in Höhe von 534 € bekommen, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst.
Wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst und die Wohnung nicht im Eigentum Deiner Eltern steht kannst Du 855 € bekommen.
Zusätzlich kannst Du bei entsprechender Voraussetzung (altersbedingt) noch einen Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 137 € bekommen.
Studierende über 30 Jahre können einen Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 233 € erhalten.
Hast Du ein eigenes Kind, das noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und in deinem Haushalt lebt, so kann Dir auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag als Zuschuss in Höhe von 160 € für jedes Kind gewährt werden.
Ausbildungsförderung wird nur bargeldlos geleistet. Ergeben sich Änderungen in Deinen Kontodaten, teile uns diese schnellstmöglich mit. Achte bitte darauf, die Zahlen richtig und gut lesbar einzutragen, da sonst lange Zahlungsverzögerungen auftreten können. Die Angabe der IBAN Nummer ist zwingend erforderlich.
Nach einem Fachrichtungswechsel wird die Förderung einer anderen Ausbildung über das BAföG nur dann gewährleistet, wenn für den Fachrichtungswechsel ein „wichtiger“ oder „unabweisbarer Grund“ besteht.
Bitte beachte hierzu unser Infoblatt.
Infoblatt – Hinweis über den Fachrichtungswechsel (PDF)
Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel innerhalb der ersten beiden Fachsemester ist keine Begründung erforderlich, sondern nur eine Erklärung (PDF) über den Fachrichtungswechsel. Ab Beginn des dritten Fachsemesters und bei weiteren Wechseln ist ein Begründung erforderlich!
Du wohnst während der Ausbildung nicht mehr zu Hause? Dann reiche eine Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung ein.
Alternativ kannst Du eine Mietbescheinigung (PDF) nutzen. Lege diese ausgefüllt und unterschrieben vor.
Zu Beginn des Studiums wird die Förderungshöchstdauer in Anlehnung der Regelstudienzeit festgesetzt.
Infoblatt – Förderungshöchstdauer (PDF)
Gründe für eine Verlängerung oder eine Förderung über diese Zeit hinaus sind in den §§ 15 und 15a BAföG geregelt. Dein BAföG-Amt beantwortet gerne Deine Fragen zu diesem Thema.
Infoblatt – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Zusatzblatt 10 – Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus (PDF)
Solltest Du keine Gründe haben, die zu einer Förderung über die Förderungshöchstdauer führen könnten, besteht noch die Möglichkeit, ein Flexibilitätssemester oder die Studienabschlusshilfe zu beantragen.
Du planst Dein Studium an der Universität Paderborn, Hochschule Hamm-Lippstadt, Katholischen Hochschule NW, Abteilung Paderborn, Fachhochschule der Wirtschaft, Abteilung Paderborn oder Marburg oder der Theologischen Fakultät fortzusetzen? Dann nutze bitte den anliegenden Vordruck und übersende uns diesen.
Antrag – Hochschulwechsel (PDF
Sofern Du planst an eine anderen Hochschule zu wechseln, wende Dich bitte unverzüglich an das nunmehr für dich zuständige BAföG-Amt.
Auf der Internetseite des Deutschen Studierendenwerks findest Du alle zuständigen Ämter.
Wenn Du gesetzlich (z. B. über deine Eltern) mitversichert bist, wird keine Bescheinigung benötigt.
Bist Du bereits selbst gesetzlich krankversichert (z. B. Erreichen des 25sten Lebensjahres), wird diese Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a BAföG benötigt.
Sofern Du privat krankenversichert bist, wird diese Bescheinigung der Krankenkasse nach § 13a BAföG benötigt.
Sofern Du das 30. Lebensjahr vollendet hast, wird diese Bescheinigung der Krankenkasse benötigt.
Für ein Master Studium muss immer erneut ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt werden. Mit Aufnahme des Master Studiums beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt.
Sofern die Hochschule eine vorläufige Einschreibung in ein Master Studium ermöglicht, kann auch dafür bereits Ausbildungsförderung unter Vorbehalt der endgültigen Einschreibung erfolgen. Sofern keine hochschulrechtliche vorläufige oder endgültige Master Einschreibung erfolgt, sondern lediglich bereits Teilleistungen für das Master Studium „vorstudiert“ werden, kann noch keine Ausbildungsförderung für das Master Studium erfolgen. Hier wäre ggf. noch eine (weitere) Förderung für das Bachelor Studium möglich, mehr dazu unter dem Punkt „Förderungshöchstdauer“ siehe oben.
Sofern Du zur Zulassung zum Master Studium zwingend noch Leistungen zu erbringen hast, obgleich Du bereits das Bachelor Studium erfolgreich absolviert hast, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ausbildungsförderung bereits für das anschließende Master Studium zu erhalten. Dazu reichst Du zur Prüfung der Förderungsfähigkeit deinen Zulassungsbescheid der Hochschule ein.
Soweit Du BAföG unter Festsetzung des „höheren“ Bedarfs (Miete) erhältst, bekommst Du auch eine Bescheinigung für den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Diese Bescheinigung musst Du zusammen mit einem Antrag auf Befreiung der Gebühren beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice einreichen.
Weitere Informationen, alle notwendigen Formulare und Antworten zu häufig gestellten Fragen erhältst Du auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de.
Dort findest Du auch eine spezielle Information für Studierende.
Nach § 25 Absatz 6 BAföG kann auf besonderen Antrag ein weiterer Teil des Einkommens der Eltern anrechnungsfrei bleiben.
Der Antrag ist vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen. Die außergewöhnlichen Belastungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Bewilligungszeitraum vorliegen. Entsprechende Belege sind mit dem Antrag einzureichen.
Deutsche wie auch Ausländer mit besonderem Status haben einen Anspruch auf Zahlungen nach dem BAföG.
Der § 8 BAföG ist sehr komplex und andere Gesetze, wie z. B. das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Hast Du Bedenken, ob Du aufgrund Deiner Staatsangehörigkeit einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG hast, wende Dich bitte an uns.
Beispiele für anzugebendes Vermögen sind Sparguthaben, Aktien- und Wertpapiere oder Grundstücke, PKW oder Motorrad. Maßgebend ist hier der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei ledigen Studierenden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Vermögen über 15.000,00 € und bei vollendetem 30. Lebensjahr 45.000,00 € in monatlichen gleichen Teilen vom Förderungsbedarf abgezogen. Bitte vergewissere dich, ob auf Deinen Namen Vermögensanlagen getätigt werden, da auch solche Kapitalwerte anzugeben sind.
Deine Angaben können jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.
Weitere Hinweise, insbesondere zur Nachweisführung, im:
Infoblatt – Vermögen (PDF)
Hinweis
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein Teil des Vermögens oder des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei bleiben. Der formlose Antrag ist vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Wenn Du glaubhaft machst, dass Deine Eltern den errechneten Anrechnungsbetrag laut BAföG-Bescheid weder in Geld noch in Sachwerten leisten oder Deine Eltern keine Auskünfte erteilen und Deine Ausbildung dadurch gefährdet ist, so können Beträge von uns vorausgeleistet werden. Es empfiehlt sich in derartigen Fällen direkt Kontakt mit uns aufzunehmen.
Infoblatt – Vorausleistungsverfahren (PDF)
Bevor Du einen Antrag auf Vorausleistungen stellst, lass Dich bitte von uns beraten.
Deine Ansprechpartner*innen
Die Zuständigkeiten richten sich nach den Anfangsbuchstaben deines Nachnamens.
Tipps zur Kontaktaufnahme
- Gib immer deinen Vor- und Nachnamen sowie dein Geburtsdatum an.
- Falls Du bereits eine Förderungsnummer hast, füge diese am besten ebenfalls hinzu.
- Sende deine Unterlagen ausschließlich als gespeicherte PDF-Dateien.
- Andere Formate (z. B. ZIP-Dateien oder Links) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht öffnen.
- Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Wenn Du diese Grenze überschreitest, erhältst Du keine Warnung – und deine E-Mail kommt nicht an.
In diesem Fall gilt dein Antrag nicht als fristgerecht eingereicht, selbst wenn Du eine Versandbestätigung deines E-Mail-Anbieters bekommst.
Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen a–e
Buchstaben: A–Bqu
Frau B. Beckmann-Fiedler
Raum: 1.03 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Bra – E
Frau M. Amedick
Raum: 1.13 (Mersinweg 2)

Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen F–O
Buchstaben: F–Hd
Frau L. Henzel
Raum: 2.08 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Hea – Kk
Frau S. Kutowski
Raum: 1.12 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Kl–Ld
Frau K. Köpping
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Le – O
Herr M. Kowol
Raum: 1.01 (Mersinweg 2)

Ansprechpartner*innen für DIE Nachnamen P–Z
Buchstaben: P–Rg
Frau B. Dizdar
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Rh – Sth
Herr D. Lausen
Raum: 2.12 (Mersinweg 2)

Buchstaben: Sti – Z
Frau A. Brakhahn
Raum: 1.04 (Mersinweg 2)

Weitere Ansprechpartner*innen
Studiendarlehen
Frau B. Dizdar
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Rückforderung
Frau K. Köpping
Raum: 2.09 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau E. Gede
Raum: 1.06 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau K. Maciej
Raum: 1.07 (Mersinweg 2)

Gruppenleitung
Frau R. Meyer
Raum: 2.13 (Mersinweg 2)

Abteilungsleitung
Frau N. Yilmaz-Fischer
Raum: 2.10 (Mersinweg 2)

Abteilungssekretariat
Frau B. Volkmer
Raum: 2.11 (Mersinweg 2)

Hotline des Bundesministeriums
Für allgemeine Fragen zum BAföG steht dir auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet. Du kannst die BAföG-Hotline unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 von montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichen.


